Wer einmal klagt, dem traut man nicht!
 Versuchen Sie es erstmal miteinander!

News 

Fallbeispiele 

Hier hätten wir gut helfen können!

Mieter vs. Vermieter   Oktober 2023

Ein Fall in München wurden die Objekte von einer Hausverwaltung verwaltet. In dem Fall hatte die Mieterin einen angekündigten Mietrückstand von zwei Monatsmieten....welche einen rechtlicher Kündigungsgrund darstellen. Da die Nachzahlung, wie vorab der Hausverwaltung mitgeteilt, erfolgte war die Vermieterin grundsätzlich offen für eine Einigung, um das Mietverhältnis bestehen zu lassen. Auf Empfehlung der Hausverwaltung und dem beauftragten Rechtsanwalt wurde das Verfahren durch Räumungsklage eingeleitet. Der Anwalt reagierte nicht auf die Schreiben und Bitten der Mieterin und handelte entgegen der Absprachen. Natürlich, Sie waren im Recht und das wollte er durchdrücken. Zusätzlich, obwohl  eh eine Notfrist von 2 Wochen angesetzt war, um das Verfahren schnell zu entscheiden, beantragte der Anwalt ein Güteverfahren, welches nochmals 600€  on Top einbrachte. Die Absprache war: Lösung finden, damit das Mietverhältnis weiter besteht, da der Anwalt nicht mehr auf E-Mails reagierte. In der Güteverhandlung kam dann: "wir wollen die Wohnung zurück!" Wenn klar war, hätte das Warten auf den Termin der Güteverhandlung, der Stress und die Angst vermieden werden können. Es gab eine Notfrist welche das Verfahren bereits 2 Monate vorher hätte entscheiden können. Die Nachteile, welche für Beide Parteien daraus entstanden sind, hätten nicht sein müssen. Lösungsorientiert war das nicht. Die Vermieterin hatte ihr Geld und muss nun eine Wohnung renovieren. Die Mieterin muss zusehen, dass sie auf diesem schweren Wohnungsmarkt mit ihrem Hund eine Neue Wohnung findet. Aus gut 9 Monaten hätte man 2 Monate machen können. 


Investor investiert, Gründer verschwinden mit dem Investment

Ein Fall aus der Gründerwirtschaft

Die Gründer präsentieren eine vermeintliche Geschäftsidee mit welcher sie richtig durchstarten wollen. Sie gehen auf die Suche nach einem Investor. Investor und Gründer einigen sich und das Geld fließt. Jetzt verschwindet der Geschäftsführer mit dem Geld und verteilt es im Ausland, auf Kryptokonten oder auf eine andere meist schwer nachvollziehbare Art. Ob der Gründer gefunden und wegen Betrugs festgenommen werden kann, hängt von der Beweislast ab. Ob der Investor sein Geld wieder erhält, hängt davon ab, wie und zu welchem Zeitpunkt man auf den Gründer zugeht!


"Drum prüfe, wer zusammen gründet" 

Der Streit zwischen den Gründern der Bionade 

Von wegen heile Bionade-Welt: Zwischenmenschliche Schwierigkeiten sind einer der häufigsten Gründe, mit denen Start-ups ihr Scheitern erklären. Das zeigte zuletzt eine Umfrage der US-Datenfirma CB Insights unter 146 Unternehmen, die wieder vom Markt verschwunden sind. Fast ein Viertel der Befragten gab an, gravierende Probleme im Gründerteam gehabt zu haben.
Mit einem Start-up ist es nicht viel anders als mit einer Beziehung. Zuerst ist man verliebt in die Idee und glaubt, das bleibt für immer so. Dann kommt der Alltag. Der Kunde, der den Vertrag nicht verlängert oder gar nicht erst unterschreibt. Der Mitarbeiterin, die kündigt. Die Bank, die droht. Dann zeigt sich, ob ein Team funktioniert. Zumal die meisten Gründer mehr Zeit miteinander verbringen, als mit ihren Lebenspartnern. Die Frage die sich Gründer zu Beginn stellen sollten: Was wird aus unserem Baby, wenn wir uns nicht mehr verstehen? 
Quellenbericht Handelsplatt 


„Unterschiedliche strategische Ausrichtungen“

In der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ stellte die 53-jährige Alexandra K. den Investoren ihr Nebenprojekt vor: Als die Corona-Pandemie ihre Reitschule in eine Zwangspause schickte, entwickelte Knabbe ein Tool, das Reitern zu einer aufrechten Haltung verhelfen sollte. Der sogenannte Zauberstab, ein glitzernder, leichter Stab mit großem Herz in der Mitte, wird zwischen die Hände genommen und soll die Zügel in Balance halten. Der Artikel ist vor allem für Trainingszwecke gedacht, soll als Effekt aber auch das Gebiss der Pferde weniger belasten. Für Stallzauber, wie auch der Name der Reitschule lautet, verlangte die Unternehmerin in der TV-Show 50.000 Euro für 25 Prozent. Nur mit Hilfe eines Geldgebers könnte sie die Produktion skalieren, sagte die Pferdeliebhaberhin bei ihrem Pitch. Ralf Dümmel bot Knabbe als einziger einen Deal an und verlangte 33 Prozent. Die norddeutsche Gründerin stimmte zu.
„Unterschiedliche strategische Ausrichtungen“
Wie Gründerszene erfahren hat, gingen Stallzauber und der Handelsunternehmer am Ende jedoch getrennte Wege. „Leider ist der Deal mit Stallzauber im Nachgang nicht zustande gekommen“, heißt es von Dümmel. „Ich bedauere sehr, dass wir den Deal nicht closen konnten, da wir unterschiedliche strategische Ausrichtungen hatten.“ Wie diese aussahen, möchte der TV-Juror jedoch nicht kommentieren. Für ihn ist der geplatzte Deal der erste in dieser Staffel. Die Reitlehrerin hat ihre Firma auch ohne das Kapital von Ralf Dümmel weitergeführt. Einen externen Investor hat sie laut Handelsregisterangaben nicht gefunden. Aber zumindest konnte sie die Fertigung skalieren und damit den Verkaufspreis deutlich sinken. Zum Markstart im Spätsommer 2020 verkaufte sie ihre Zügelhalter für rund 65 Euro. Mittlerweile sind die Zauberstäbe im Onlineshop für 49 Euro erhältlich.
Quellenbericht Gründerszene


Streit um Vertragsdetails in der Gründerphase - DHDL Lampix-Deal 

Dagmar Wöhrl war die einzige Löwin der Vox-Show „Die Höhle der Löwen“, die dem Kasseler Startup Lampix ein Angebot unterbreitete. Sie war bereit, 250.000 Euro zu investieren – und zwar für 25 Prozent der Firmenanteile – statt für die ursprünglich von den Gründern angepeilten zehn Prozent. In den darauffolgenden Gesprächen trennten sich jedoch die Wege. Man sei sich nicht über die Vertragsdetails einig geworden, erklärt Julian Meier, einer der Gründer, auf Nachfrage von Gründerszene.

Um was genau es ging, wollte Meier nicht verraten. Danach habe sich das junge Startup aus Kassel aus eigenen Mitteln weiterfinanziert. Zudem habe Lampix zwischenzeitlich einen „größeren Vertriebspartner“ für die Geräte, die in der Gastronomie eingesetzt werden, gewinnen können. Quellenbericht Gründerszene


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